Die optimale Behandlung
Private Krankenversicherungen erstatten eine optimale kieferorthopädische Behandlung je nach gewähltem Tarif.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist eine kieferorthopädische Behandlung gemäß den Vertragsrichtlinien immer einem Wirtschaftlichkeitsgebot unterworfen.
Auszug aus dem SGB V §12 Abs.1: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."
Selbstverständlich werden wir Sie vor Beginn der Behandlung umfassend über Ihre individuell optimale Behandlung informieren, um Ihnen auf Wunsch die bestmögliche Behandlung mit neuesten Materialien bei gleichzeitig höchstem Komfort zu ermöglichen.
